SFO - Serious Fraud Office

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Guide to obtaining evidence from the UK - Deutsch 

 

Beweismaterial vom Vereinigten Königreich in Fällen von schwerwiegendem oder komplexem Betrug - dazu einige Fragen und Antworten

Ausländische Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte können in Fällen von schwerwiegendem oder komplexem Betrug das Londoner Serious Fraud Office (Betrugsdezernat) bei der Erlangung von Beweismaterial im Vereinigten Königreich um Hilfe bitten. Das Serious Fraud Office arbeitet eng mit der Londoner Polizei zusammen.

1. Was ist schwerwiegender oder komplexer Betrug?

Es gibt dafür keine einfache Begriffsbestimmung, so dass Folgendes nur als Leitfaden beabsichtigt ist. Gemäß englischem Recht besteht keine eigenständige Straftat von Betrug. Stattdessen gibt es sehr viele Betrugsvergehen, die alle eine unehrliche Handlung seitens des Angeklagten sowie eine Absicht, die Rechte anderer Personen zu benachteiligen, voraussetzen. Diese Erklärung ist freilich undeutlich, weshalb einige Beispiele: Zu den Betrugsstraftaten gehören u.a. Diebstahl, der betrügerische Erwerb von Geld oder sonstigen Vermögenswerten und die Fälschung von Büchern und Unterlagen. Wahrscheinlich entsprechen die Tatbestände der meisten von Ihnen zu ermittelnden Betrugsfälle einer oder mehrerer unserer Betrugsstraftaten.

Ob es sich bei einem Betrug um einen schwerwiegenden Betrug handelt, ist eine Tatfrage. Als Ansatz gilt beim Serious Fraud Office ein tatsächlicher oder eventueller Betrugsschaden in Höhe von GBP 1 Mio. Bei der Entscheidung, ob es sich um einen schwerwiegenden Betrug handelt, ist diese Schadenswertgrenze jedoch nicht endgültig; wenn der Betrag in Ihrem Betrugsfall unter GBP 1 Mio. liegt, sollten Sie dennoch eine Anfrage an uns in Erwägung ziehen. Andere Faktoren (außer dem betreffenden Geldbetrag) können dazu beitragen, einen Betrug als schwerwiegend einzustufen - beispielsweise weitverbreitetes öffentliches Interesse oder die Verwicklung prominenter ortsansässiger Bürger.

Ob es sich bei einem Betrug um einen komplexen Betrug handelt, ist wiederum eine Tatfrage. Wenn der Betrug zum Beispiel eine große Anzahl von Finanztransaktionen, insbesondere grenzüberschreitende Transaktionen, umfasst, dann handelt es sich wahrscheinlich um einen komplexem Betrug. Umfasst der Betrug jedoch nur eine einzige Transaktion, dann ist er wahrscheinlich nicht komplex.

Anmerkung: Es muss nicht bewiesen werden, dass der Betrug schwerwiegend und komplex ist, sondern nur, dass er schwerwiegend oder komplex ist.

Die Frage, ob es sich in einem Fall um schwerwiegenden oder komplexen Betrug handelt, muss nach englischem Recht entschieden werden; es ist uns aber erlaubt, einschlägige Umstände in dem betreffenden Land zu berücksichtigen.

2. Wie kann das Serious Fraud Office behilflich sein?

Das Serious Fraud Office hat Zwangsbefugnis ('Section 2 powers' genannt, nach dem Paragraphen des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes, der diese Befugnis einrichtete), die ihm folgendes erlaubt:

  1. Es kann von jeder Person (u.a. z.B. von einem Unternehmen oder einer Bank) verlangen, uns alle relevanten Unterlagen, einschließlich aller vertraulichen Unterlagen, vorzulegen. Von Anwälten kann wegen des Aussageverweigerungsrechts die Herausgabe von Dokumenten nicht verlangt werden. Das Aussageverweigerungsrecht ist ein Spezialfach für sich: aber Dokumente sind nicht der Rechtsverfolgung entzogene Mitteilungen nur weil sie vertraulich sind; sie sind auch nicht der Rechtsverfolgung entzogene Mitteilungen, wenn sie mit der Absicht zur Förderung krimineller Zwecke aufbewahrt werden. Von einem Rechtsanwalt kann immer verlangt werden, den Namen und die Adresse seines Klienten bekanntzugeben.
  2. Es kann von jeder Person (u.a. z.B. von einem Unternehmen oder einer Bank) verlangen, alle relevanten Fragen, einschließlich Fragen über vertrauliche Angelegenheiten, zu beantworten. Hinsichtlich des anwaltlichen Aussageverweigerungsrechts gilt das Gleiche wie unter (a) oben.
  3. Wir können beim Gericht einen Durchsuchungsbefehl für die Durchsuchung der Privatwohnung oder der Geschäftsräume einer Person beantragen und die Unterlagen beschlagnahmen, wenn unseres Erachtens die zur Vorlage relevanter Unterlagen aufgeforderte Person diese Unterlagen wahrscheinlich vernichten, verstecken oder ins Ausland befördern würde, um Ihre Strafermittlungen zu vereiteln. Vor Erlass des Durchsuchungsbefehls muss sich der Richter jedoch überzeugen, dass wir alle anderen Möglichkeiten zur Erlangung des Materials (z.B. Zustellung eines Bescheids zur Vorlage) in Erwägung gezogen haben. Aus diesem Grunde müssen wir verstehen, welche Tatbestände Sie zu dem Entschluss führten, dass Sie diese Unterlagen nur durch einen Durchsuchungsbefehl sicherstellen können. Ein Durchsuchungsbefehl erteilt keine Vollmacht zur Beschlagnahmung von Unterlagen, die der Rechtsverfolgung entzogenen sind. Hinsichtlich des anwaltlichen Aussageverweigerungsrechts gilt das Gleiche wie unter (a) oben.

Außer der Anwendung der Zwangsbefugnis kann das Serious Fraud Office Ihnen bei der Beschaffung öffentlicher Informationen behilflich sein (z.B. über Gesellschaften); wir können auch Personen freiwillig vernehmen (d.h. ohne Zwangsbefugnis), wenn diese sich dazu bereit erklären. Anmerkung: Das Serious Fraud Office selbst kann keine Bankkonten oder sonstige Finanzkonten sperren. Bitten Sie das Innenministerium darum (siehe unten); besondere Voraussetzungen gelten.

3. Wer kann um Hilfe bitten?

Dies kommt vor allem darauf an, wem es nach dem Recht in Ihren Land erlaubt ist, ein Hilfeersuchen zu stellen. Das Vereinigte Königreich kann ein Rechtshilfeersuchen von einem ausländischen Strafgericht oder Tribunal, einem ausländischen Staatsanwalt oder einer anderen ausländischen Behörde, die vermutlich die Funktion zur Stellung von Hilfeersuchen in Strafsachen ausübt, erhalten.

4. Wie stelle ich ein Hilfeersuchen?

Alle Bitten um Ausübung der Zwangsbefugnis müssen mittels eines Rechtshilfeersuchens an die Zentralbehörde des Vereinigten Königreichs (United Kingdom Central Authority) wie folgt gestellt werden:

United Kingdom Central Authority
5th Floor, Fry Building
Home Office
2, Marsham Street
London
SW1P 4DF

Telefon: Internationale Vorwahl + 44-0207 035 4040
Telefax: Internationale Vorwahl + 44-0207 035 6985

Phase meiner Ermittlungen kann ich ein Rechtshilfeersuchen senden?

Das Vereinigte Königreich kann generell dann ein Rechtshilfeersuchen erhalten, wenn entweder in Ihrem Land eine Straftat begangen wurde oder wenn ausreichende Gründe für den Verdacht vorliegen, dass eine Straftat in Ihrem Land begangen wurde und wenn diese von Ihnen ermittelt wird. Die Anklage einer Person wegen Begehens einer Straftat oder die offizielle Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist nicht notwendig. (Anmerkung: Dies ist u.U. erforderlich, wenn Sie die Beschlagnahme oder Sperrung von Bankkonten beantragen ­ siehe separate Richtlinien des Innenministeriums).

Außer Absatz (i) unten gibt es keine besonderen Formalitäten, die das Vereinigte Königreich an ein Rechtshilfeersuchen stellt; wichtig ist, dass es in klarer präziser englischer Sprache verfasst ist. Es ist jedoch hervorzuheben, dass in Fällen, in denen wir auf Ihren Wunsch unsere Zwangsbefugnis ausüben, Ihr Rechtshilfeersuchen und alle ergänzenden Rechtshilfeersuchen die einzigen Dokumente sind, auf die wir uns stützen können. Mit anderen Worten, es reicht nicht aus, dass wir einem englischen Gericht sagen, wir hätten von unserer Zwangsbefugnis Gebrauch gemacht, weil Sie uns eine mündliche Mitteilung machten, die aber nicht im Rechtshilfeersuchen enthalten ist. Wir können die Wichtigkeit dieser gesetzlichen Voraussetzungen kaum mehr betonen.

Die folgenden zusätzlichen Punkte sind eventuell hilfreich:

  1. Führen Sie Einzelheiten über Ihre Organisation und zu Ihrer Person an und versichern Sie, dass Sie gemäß dem Recht Ihres Landes befugt sind, Rechtshilfeersuchen in Strafsachen an ausländische Behörden zu stellen.
  2. Schildern Sie kurz Ihre Ermittlungen, Ihre Sachverhalt-Darstellung, die Höhe des betroffenen Schadens und warum es sich Ihres Erachtens um einen schwerwiegenden oder komplexen Betrug handelt.
  3. Welche Straftaten in Ihrem Land wurden vermutlich begangen? Wir bitten um genügend Einzelheiten, damit wir uns überzeugen können, dass die Straftaten als Betrugsstraftat(en) im Vereinigten Königreich gegolten hätte(n). Außerdem ist eine deutliche Erklärung der Relevanz für die vermutlich begangenen Straftaten der im Vereinigten Königreich durchzuführenden Ermittlungen wichtig. Eine Erklärung des Zusammenhangs zwischen den Personen, gegen die ermittelt wird, und der vermutlichen Straftat ist außerdem unerlässlich.
  4. Bei Ausübung unserer Zwangsbefugnis müssen wir die Namen der Personen, gegen die ermittelt wird, bekanntgeben. Falls Sie bereits Personen wegen Straftaten angeklagt haben, könnten wir diese nennen. Wir brauchen jedoch nicht den Namen einer natürlichen Person nennen; wenn Sie beispielsweise einen Betrug ermitteln, in den eine Gesellschaft oder eine Bank verwickelt ist, dann können wir lediglich den Namen der Gesellschaft oder der Bank nennen. Dies könnte von Bedeutung sein, falls Ihre Ermittlungen vertraulich bleiben sollen, und die Personen, die Sie anzuklagen beabsichtigen, nichts davon wissen. Sie sollten die Situation genau erklären.
  5. Wir werden oft gefragt, ob es notwendig ist, dem Rechtshilfeersuchen Dokumentenablichtungen beizulegen. Dokumente helfen u.U. bei der Erklärung des Tatbestandes Ihrer Ermittlung. Soll ein Dokument einem Zeugen vorgelegt werden, dann müssen Sie natürlich eine Kopie beifügen.
  6. Es ist äußerst wichtig, dass Sie uns genau erklären, was wir für Sie tun sollen. Hier sind einige Beispiele:
  • Falls wir Dokumente von einer Bank für Sie beschaffen sollen, dann informieren Sie uns bitte über Namen und Anschrift der Bank, die Bankleitzahl (falls bekannt), alle bekannten Einzelheiten über das Konto (einschließlich dessen Nummer) und die Art der gewünschten Dokumente (im Zweifelsfall genügt die Bitte um "alle Dokumente bezüglich dieses Kontos"). Die Banken im Vereinigten Königreich verfügen in der Regel nicht über eine alphabetische Liste der Namen der Konteninhaber. Infolgedessen bereitet das Auffinden eines Kontos ohne Angabe der Kontonummer Schwierigkeiten. Die Beschaffung von Unterlagen, die älter als 5 Jahre sind, bereitet unter Umständen auch Schwierigkeiten, da Banken nur für diesen Zeitraum zur Aufbewahrung von Kontounterlagen und Informationen verpflichtet sind.
  • Falls wir einen Durchsuchungsbefehl für Sie beschaffen sollen, müssen wir wissen, warum Ihres Erachtens eine einfache Aufforderung zur Vorlage dieser Dokumente nicht genügt (siehe 2(c) oben). Für unsere Entscheidungsfindung benötigen wir sämtliche Informationen. Beim Antrag eines Durchsuchungsbefehls von einem Gericht müssen wir das Gericht von der Notwendigkeit eines Durchsuchungsbefehls überzeugen. Wir müssen die Identität der Person bzw. der Organisation, die die Räumlichkeiten bewohnt, feststellen. Es wird eine Erklärung der Gründe von uns erwartet, warum der Wohnungsinhaber vermutlich ohne einen Durchsuchungsbefehl nicht kooperieren wird und wir müssen dem Gericht die Beziehung der Person bzw. der Organisation zu Ihrer Ermittlung erklären können. Aus diesem Grunde benötigen wie umfassende Informationen über den Wohnungsinhaber.
  • Soll eine Hausdurchsuchung erfolgen, wäre es besonders hilfreich, wenn ein Staatsanwalt oder Polizeibeamter Ihres Landes, der die englische Sprache beherrscht, anwesend sein könnte. Wir benötigen Angaben zu dieser Person (vollständiger Name, Rang, Erfahrung) entweder im Rechtshilfeersuchen oder in einem ergänzenden Rechtshilfeersuchen. Diese Person darf nicht selbst unmittelbar nach Material suchen; sie kann jedoch die Durchsuchungsbeamten begleiten und sie bezüglich der Relevanz des in den Räumlichkeiten aufgefundenen Materials beraten. Dies hilft u.U. weitestgehend bei der Sicherstellung wichtiger Dokumente in Ihrem Auftrag. Aus rechtlichen Gründen ist es leider einer Person mit diplomatischem Status (z.B. einem Mitarbeiter Ihrer Botschaft in London) nicht erlaubt, während einer Durchsuchung anwesend zu sein.
  • Wenn wir eine Person vernehmen sollen, sagen Sie uns bitte, welche Fragen wir stellen sollen. Bei einer vermutlich komplizierten Vernehmung wäre uns die Anwesenheit und die Unterstützung eines Staatsanwalts Ihres Landes mit Englischkenntnissen besonders willkommen; dem Staatsanwalt könnten unter den entsprechenden Umständen 'Section 2 powers' und die Erlaubnis zur direkten Befragung der Person gewährt werden. Wir benötigen wiederum Angaben zur Person (vollständiger Name, Qualifikationen, Erfahrung) entweder im Rechtshilfeersuchen oder im ergänzenden Rechtshilfeersuchen. Die Vernehmungen werden auf Englisch durchgeführt; fließende Englischkenntnisse Ihres Vertreters/Ihrer Vertreterin ist also ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob er/sie an der Vernehmung teilnehmen darf.
  • Es gibt hier vier verschiedene Vernehmungen, die das Serious Fraud Office für Sie durchführen kann:

     i.                Freiwillige Vernehmung eines Zeugen = Ein Zeuge erklärt sich zu einer Vernehmung durch uns bzw. durch Ihren Vertreter bereit. Der Zeuge legt eine von ihm unterschriebene "schriftliche Zeugenaussage" für Sie ab. Diese Aussage wird nicht unter Eid abgelegt; der Zeuge bestätigt jedoch, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht und er ggf. hier widrigenfalls strafrechtlich verfolgt wird.

   ii.                Eidesstattliche Aussage = Der Zeuge wird von einem Magistrates' Court [Amtsgericht] vorgeladen, (wird dort förmlich vereidigt) und macht eine mündliche Aussage, die schriftlich aufgenommen und vom Amtsrichter unterzeichnet und beglaubigt wird. Der Amtsrichter erlaubt u.U. einem Vertreter Ihres Landes die Teilnahme und Fragenstellung vor Gericht oder er bittet Sie im voraus um einen schriftlichen Fragenkatalog. Wahlweise kann ein Zeuge im Beisein eines Rechtsanwalts eine schriftliche unter Eid abgelegte Erklärung abgeben; die Aussage wird dann vom Rechtsanwalt beglaubigt. (Anmerkung: Für diesen Dienst ist eine geringe Gebühr an den Rechtsanwalt zu entrichten).

  iii.                Rechtskräftig vorgeschriebene Vernehmung = Ein Zeuge oder Angeklagter kann in gewissen Fällen (z.B. bei ernsthaftem oder kompliziertem Betrug, Firmenuntersuchungen oder bei Ermittlungen im Rahmen des Financial Services and Markets Act 2000 [Finanzdienstleistungs- und ­marktgesetz]) unter Androhung der Strafverfolgung zur Beantwortung von Fragen gezwungen werden. Das Serious Fraud Office ist gemäß § 2 des Criminal Justice Act 1987 [Strafrecht] zur Ausstellung einer Vernehmungsladung gesetzlich befugt; unter entsprechenden Umständen erteilt die Direktorin einem Staatsanwalt Ihres Landes, der die englische Sprache beherrscht, Erlaubnis, direkt an solch einer Vernehmung teilzunehmen. Bei rechtskräftig vorgeschriebenen Vernehmungen ist in jedem Fall von Ihrem Land eine besondere Zusicherung (siehe Seite 8 unten) bezüglich der Verwendungseinschränkung der Aussage erforderlich. Zusammenfassung: Die bei einer rechtskräftig vorgeschriebenen Vernehmung gegebenen Antworten dürfen bei seinem Strafprozess nicht direkt gegen den Zeugen verwendet werden, da dies seine Menschenrechte verletzt. Hier sei zu erwähnen, dass einige professionelle Zeugen (z.B. Banker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) bei Bitte um Mitteilung vertraulicher Informationen über ihre Kunden u.U. auf einer rechtskräftig vorgeschriebenen Vernehmung bestehen. Vorausgesetzt der Zeuge wird später nicht Angeklagter (z.B. in Geldwäschefällen) können Sie von seiner Aussage gemäß den Vorschriften Ihrer eigenen Gerichte vollen Gebrauch machen. Sollte er später angeklagt werden, so gilt die besondere Zusicherung und Sie sind nicht berechtigt, seine eigene Aussage gegen ihn zu verwenden.

  iv.                Vernehmung nach Rechtsmittelbelehrung = Gemäß englischem Recht sind Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, vor der Vernehmung zu warnen, dass sie keine Fragen beantworten müssen. Im englischen Rechtsverfahren muss eine besondere Form von "Rechtsmittelbelehrung" abgegeben werden, um die Zulassung der Antworten vor einem englischen Gericht zu gewähren. Ein eventueller oder tatsächlicher Angeklagter kann trotzdem zu einer Vernehmung durch uns bzw. durch den Vertreter Ihres Landes bereit sein. Wenn er hierzu bereit ist, dürfen Sie ihm Ihre eigene "Rechtsmittelbelehrung" bzw. sonstige nach Ihrem Gesetz erforderliche Verwarnungen geben, um Gerechtigkeit sicherzustellen. Der Täter muss über die Einzelheiten der von ihm begangenen vermuteten Straftaten informiert werden, damit er von seiner Lage nach Ihrem Recht unterrichtet ist. Außerdem hat er Recht auf die Anwesenheit eines Rechtsanwalts sowie auf Rechtsberatung während der Vernehmung (für die Kosten ist Ihr Land ggf. zuständig).

  1. Geben Sie uns bitte möglichst viele Informationen über die Personen, die wir für Sie auffinden und vernehmen sollen, oder von denen wir für Sie Dokumente beschaffen sollen. Dazu gehören (falls bekannt) die vollständigen Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Telefonnummern und, falls Ihres Erachtens hilfreich, ein Lichtbild. Genauso wichtig ist es, dass Sie uns möglichst viele Informationen über die zu durchsuchenden Räumlichkeiten geben, u.a. Informationen über Personen, die wahrscheinlich dort anwesend sein werden.
  2. Wie sollen wir die vor Ihrem Gericht zur Verwendung kommenden Dokumente beglaubigen? Bitte teilen Sie uns mit, was Ihre Gerichte verlangen und wir werden versuchen, dieser Formerfordernis zu entsprechen. In der Regel stellen wir Ablichtungen von Dokumenten zur Verfügung, welche von einem Beamten des Serious Fraud Office beglaubigt werden können. Sollte ein Originaldokument von besonderer Bedeutung sein (z.B. wegen einer Unterschrift) können wir dieses manchmal beschaffen. Die Vernehmung einer Person kann auf Tonband aufgenommen werden; von dieser Aufnahme können Sie anschließend eine Abschrift anfertigen lassen. Wahlweise können wir eine schriftliche Zeugenaussage zur Unterschrift durch den Zeugen anfertigen. Soll die Zeugenaussage entweder von einem Beamten des Serious Fraud Office oder von einer anderen Person beglaubigt werden? Wenn ja, informieren Sie uns bitte, wer die Beglaubigung vornehmen soll.
  3. Aus Rechtsgründen (welche wir Ihnen ggf. näher erklären können) muss Ihr Rechtshilfeersuchen die beiden folgenden Zusicherungen enthalten:
    "Sollte der Innenminister des Vereinigten Königreichs entscheiden, dieses Rechtshilfeersuchen dem Serious Fraud Office zu übergeben, verpflichte ich mich zu folgendem:-

     i.                Ohne die vorherige Zustimmung des Innenministers werden die erlangten Dokumente oder andere Informationen nur in aus in diesem Rechtshilfeersuchen dargestellten Ermittlungen hervorgehenden Strafverfolgungen verwendet; und

   ii.                Aussagen, die von einer Person dem Serious Fraud Office aufgrund seiner Zwangsbefugnis gemacht werden, werden in einer Strafverfolgung nicht gegen diese Person verwendet, es sei denn, während des Verfahrens werden von bzw. im Auftrag dieser Person entsprechende Beweise vorgelegt oder entsprechende Fragen gestellt ."

Die Zusicherung unter (I) wird in der Regel von den meisten Ländern bei der Gewährung von Rechtshilfe dieser Art gefordert.

Die Zusicherung unter (II) ist für den Fall nötig, dass Sie uns zur Ausübung unserer gesetzlichen Befugnisse mit der Vernehmung eines Zeugen oder eines eventuellen Angeklagten beauftragen. Gemäß unserem eigenen Human Rights Act 2000 [Menschrechtsgesetz] dürfen wir unter gesetzlichem Zwang abgegebene Antworten nicht direkt gegen den Aussagenden bei seinem Strafprozess verwenden. Die unter (II) abgegebene Zusicherung soll die Rechte des Angeklagten in Ihrem Land wahren. Bei fehlender Zusicherung hat der Aussagende u.U. eine "angemessene Entschuldigung", die Antwort auf unsere Fragen zu verweigern. Die Zusicherung hindert Sie nicht daran, die rechtskräftig vorgeschriebene Vernehmung eines Zeugen in Ihrem Prozess zu verwenden, falls Ihr Recht es erlaubt; dies ist jedoch nicht erlaubt, wenn der Aussagende Angeklagter in einem Strafprozess ist (oder später wird). Die Zusicherung unter (II) ist im Fall von freiwilligen Zeugenvernehmungen wirklungslos. Sie ist lediglich dann erforderlich, wenn wir unsere gesetzlichen Befugnisse zur Erlangung der Aussage ausüben.

7. Kann das Serious Fraud Office Beweismaterial überall im Vereinigten Königreich erlangen?

Nein, nur in England und Wales und Nordirland. Es gibt ähnliche Befugnisse in Schottland, welche vom Crown Office ausgeübt werden. Wenn Sie Beweismaterial aus Schottland benötigen, können wir Sie mit dem Crown Office in Verbindung setzen. Es gibt auch ähnliche Befugnisse in Jersey, Guernsey und auf der Insel Man und wir können Sie gleichermaßen ggf. mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzten.

8. Auf welchem Weg sollte das Rechtshilfeersuchen zugestellt werden?

Dies hängt hauptsächlich vom Recht Ihres Landes ab. U.U. erlaubt Ihnen das Recht Ihres Landes, das Rechtshilfeersuchen per Post oder per internationalem Eilbotendienst (wie z.B. DHL) direkt an die Zentralbehörde des Vereinigten Königreichs zu senden. Hingegen kann es sein, dass das Recht Ihres Landes Ihnen auferlegt, ein Rechtshilfeersuchen auf diplomatischem Weg weiterzuleiten. Alle diese Methoden werden von der Zentralbehörde des Vereinigten Königreichs akzeptiert; die Zentralbehörde des Vereinigten Königreichs ist sogar bereit, in dringendem Fall ein Rechtshilfeersuchen per Telefax zu akzeptieren. Wir möchten an dieser Stelle nur betonen, dass es in allen Bürokratien, einschließlich unserer eigenen, zur Verlegung von Dokumenten kommen kann, wenn sie nicht an die richtige Stelle geleitet werden. Sie müssen mit allen Mitteln dafür sorgen, dass Ihr Rechtshilfeersuchen tatsächlich bei der Zentralbehörde des Vereinigten Königreichs eintrifft. Es gibt Beispiele, wo Rechtshilfeersuchen erst nach vier Monaten auf diplomatischem Wege eingetroffen sind! Offensichtlich ist ein internationaler Eilbotendienst oder ein Telefaxgerät die zuverlässigste und schnellste Methode. Wenn weitere Informationen dringend an die Zentralbehörde des Vereinigten Königreichs gesandt werden müssen (z.B. vor einer Durchsuchung) ist der Einsatz eines Telefaxgeräts unumgänglich.

9. Können Ersuchen in Fällen von Geldwäsche oder Steuerbetrug gestellt werden?

In Fällen von Geldwäsche ist in der Regel die Polizei und nicht das Serious Fraud Office zuständig. Bei vielen Betrugsdelikten wird jedoch der Erlös des Betrugs gewaschen und insofern Sie wirklich einen schwerwiegenden oder komplexen Betrug ermitteln, kann das Serious Fraud Office behilflich sein. Im Zweifelsfalle setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung; wir sind gerne bereit, den Fall mit Ihnen zu besprechen.

Insofern es sich um schwerwiegenden oder komplexen Steuerbetrug handelt, kann das Serious Fraud Office Ihnen lediglich in dreierlei Situationen helfen:

  1. falls Sie bereits ein Strafverfahren bezüglich des Steuerbetrugs eingeleitet haben; oder
  2. falls Ihr Land und das Vereinigte Königreich Unterzeichner eines Vertrags sind (z.B. des Sonderprotokolls für Steuersachen zum Europäischen Übereinkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen) gemäß dem sie vereinbaren, einander in der Strafverfolgung von Steuerdelikten zu helfen; oder
  3. die Verhaltensweise, die das Steuerdelikt darstellt, eine Straftat von gleicher oder ähnlicher Art darstellen würde, wenn sie im Vereinigten Königreich vorgefallen wäre.

10. Muss das Rechtssystem im Ausland Gegenseitigkeit leisten können, wenn ein ähnliches Ersuchen vom Vereinigten Königreich gestellt wird?

Nein. Das Vereinigte Königreich verlangt keine Gegenseitigkeit, obwohl wir natürlich hoffen, dass unsere Partner uns nach Möglichkeit helfen und ggf. ihre Gesetze diesbezüglich novellieren.

11. Darf ich mich vor Versand meines Rechtshilfeersuchens mit dem Serious Office zur Beratung in Verbindung setzen?

Ja. Wir ermutigen frühen Kontakt entweder durch einen persönlichen Besuch oder, gewöhnlicher, durch einen Telefonanruf, per Telefax oder per Brief. Wenn wir einen Durchsuchungsbefehl beantragen sollen, benötigen wir umfangreiche Hintergrundinformationen und wir würden eine frühe Kontaktaufnahme zur Planung des Einsatzes begrüßen.

Für den Text des Rechtshilfeersuchens stehen wir gerne beratend zur Verfügung.

Da sich die Verantwortungsbereiche innerhalb des Serious Fraud Office von Zeit zu Zeit ändern, schlagen wir vor, dass Sie sich unter folgender Anschrift entweder telefonisch, per Telefax oder Brief mit uns in Verbindung setzen:

The Officer in Charge
The Mutual Legal Assistance Unit
The Serious Fraud Office
Elm House
10-16 Elm Street
London WC1X 0BJ
UNITED KINGDOM

Telefon: +44 (0)20 7239 7367 / +44 (0)20 7239 7102
Telefax: +44 (0)20 7833 5442
Email: mla@sfo.gsi.gov.uk

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, uns telefonisch zu erreichen, senden Sie uns bitte eine Telefaxmitteilung mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Rufnummer sowie einer günstigen Zeit, zu der wir Sie zurückrufen können.


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